Allgemeinde Geschäftsbedingungen

Firma: Martins Holzofenbäckerei 
Geschäftsführender Inhaber: Martin Schmitt
Sitz in D-85567 Grafing b. München, Am Schammacher Feld 10

Alle unten angeführten Bedingungen gelten mit einer Auftragserteilung als angenommen. Sie sind in beiderseitigem Einverständnis Vertragsbestandteil, sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Kunden. Abweichungen, Ergänzungen, sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einer eventuellen Gegenbestätigung gemäß Ihrer Geschäft- bzw. Einkaufsbedingungen wiedersprechen wir.

(gültig ab 1. September 2016)

1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Auch mündliche, fernmündliche oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir ausschließlich unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 
(2) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(3) Gemäß § 28 BDSG sowie § 3 Abs. 1. und 2., § 5 Abs. 1 Rn. § 6 Abs. 1 TDDSG werden die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten, insbesondere Bonitätsdaten, mittels einer EDV-Anlage verarbeitet, gespeichert und genutzt. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Der Besteller erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen. 

2. Vertragsschluss 
Voraussetzung für die Lieferung ist eine Bestellung (Mindestbestellwert 40,00 Euro) bis spätestens 11:00 Uhr am Vortag (Montagsbestellungen bis Samstag 11:00 Uhr) per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder per Fax mit vollständiger Angabe von Name und gewünschter Ware. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Preisliste der Holzofenbäckerei. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Leistungen, Menge und Nebenleistungen freibleibend. 
Der Vertrag kommt erst durch Übersendung unserer schriftlichen Versandbestätigung oder durch Auslieferung der Ware verbindlich zustande.

3. Preise, Verpackung und Versand 
(1) Unsere Preise sind grundsätzlich die auf der Preisliste zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behalten wir uns vor. Alle Preisangaben auf unserer Preisliste sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern der Kunde nicht außerhalb der Europäischen Union wohnt oder als Firma innerhalb der EU eine USt-ID angegeben hat. Es wird bei sämtlichen Preisangaben erwähnt, ob diese inkl. oder zzgl. Mehrwertsteuer sind.
(2) Lieferkisten sind Eigentum von Martins Holzofenbäckerei und müssen bei der nächsten Auslieferung zur Mitnahme bereitstehen. Bei Beschädigungen oder Verlust erlauben wir uns, diese in Rechnung zu stellen.
(3) Nebenkosten wie beispielsweise für Fracht und Verpackung, sind in den Preisen nicht enthalten. Diese werden dem Besteller, soweit nicht anders vereinbart, bei Bedarf in Rechnung gestellt.

4. Zahlung 
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Martins Holzofenbäckerei innerhalb von 8 Werktagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Kunden werden 2 % Skonto gewährt. 
(2) Martins Holzofenbäckerei  behält sich vor, in Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Vorkasse auszuführen. In diesem Fall kann der Kunde dies akzeptieren oder von seiner Bestellung zurücktreten.
(3) Martins Holzofenbäckerei ist berechtigt, etwaige Mahn- und Inkassokosten, Kosten von Rückbelastungen oder sonstige Kosten einer nicht ordnungsgemäßen Zahlung dem Käufer in Rechnung zu stellen. 
(4) Die Aufrechnung ist außer bei von Martins Holzofenbäckerei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. 

5. Lieferzeit, Verzug
(1) Für die Lieferung gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich verbindliche Liefertermine vereinbart sind, keine bestimmten Lieferfristen oder -zeiten. An einseitig durch den Kunden gesetzte Fristen ist Martins Holzofenbäckerei nicht gebunden.
(2) Eine etwa vereinbarte Lieferzeit verlängert sich um die Zeit, in der Martins Holzofenbäckerei von Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, betroffen ist, wozu auch gehört, dass ein Zulieferer, dessen Teile zur Fertigung der Ware erforderlich sind, aufgrund der vorgenannten Maßnahmen verspätet liefert. Gleiches gilt bei sonstigen unvorhergesehenen außergewöhnlichen Ereignissen, auf die Martins Holzofenbäckerei keinen Einfluss nehmen kann und die von Martins Holzofenbäckerei nicht verschuldet sind. 
(3) Gerät Martins Holzofenbäckerei aus Gründen, die Martins Holzofenbäckerei zu vertreten hat, in Lieferverzug, so beschränkt sich ein möglicher Anspruch auf Ersatz der Verzögerungsschäden einschließlich eines etwa entgangenen Gewinns auf maximal 10% des Nettolieferwertes. Der Kunde kann im Einzelfall einen höheren Schadensersatz geltend machen, wenn er den Eintritt eines höheren Schadens nachweist. Martins Holzofenbäckerei bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Das gleiche gilt, falls der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; stellt der Verzug eine wesentliche Pflichtverletzung dar und ist er leicht fahrlässig von Martins Holzofenbäckerei verursacht, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. 
(4) Kommt der Kunde in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Martins Holzofenbäckerei berechtigt, nach einer angemessenen und fruchtlosen Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder den Martins Holzofenbäckerei entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Der Schadensersatz ist in Höhe von 10 % des Nettowarenwertes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer geschuldet. Wir können im Einzelfall einen höheren Schadensersatz geltend machen, wenn wir den Eintritt eines höheren Schadens nachweisen. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig.
(5) Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit ist Martins Holzofenbäckerei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt ist dem Kunden schnellstmöglich schriftlich anzuzeigen. Aus diesem Rücktritt kann der Kunde keine Schadnesersatzansprüche gegen Martins Holzofenbäckerei herleiten. 
(6) In der Regel erfolgt die Lieferung am Liefertag zwischen 3.00 Uhr und 10.00 Uhr. Eine Garantie für die Einhaltung einer Wunschlieferzeit des Kunden wird von Martins Holfofenbäckerei nicht gegeben.

6. Eigentumsvorbehalt 
(1) Sämtliche von Martins Holzofenbäckerei gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Holzofenbäckerei. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt Martins Holzofenbäckerei jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit Martins Holzofenbäckerei vereinbarten FakturaEndbetrages (einschließlich MwSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Martins Holzofenbäckereis Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen und die Abtretung offenzulegen, bleibt hiervon unberührt. Martins Holzofenbäckerei verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen und die Abtretung nicht offenzulegen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, kann Martins Holzofenbäckerei verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht. Falls zwischen Martins Holzofenbäckerei und dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis nach §355 HGB besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo. 
(3) Martins Holzofenbäckerei ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. 

7. Sachmängelhaftung, Transportschäden 
(1) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind gemäß
§ 377 HGB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen; ansonsten gilt die übergebene Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Mit der Genehmigung ist die Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist deren Zugang bei Martins Holzofenbäckerei. 
(2) Sichtbare Transportschäden müssen sofort vom beteiligten Auslieferer bestätigt werden.
(3) Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen.
(4) Beanstandungen sind nur zulässig, wenn Martins Holzofenbäckerei die Möglichkeit der Nachprüfung hat.
(5) Liegt ein Mangel der bestellten Ware vor, so gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur im Rahmen der eigenüblichen Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden. 
(6) Martins Holzofenbäckerei versendet die Waren unter Verwendung handelsüblicher Verpackungsmaterialien.
(7) Da Martins Holzofenbäckerei Lebensmittel versendet, behält sich Martins Holzofenbäckerei vor, bei länger andauernden Hitzeperioden zu prüfen, ob es vertretbar ist die Ware zu versenden, ohne dass diese Schaden nimmt. Kommt ein Versand nicht in Betracht, erhält der Kunde eine schriftliche Mitteilung und hat die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten. Für kurzfristig eintretende Temperaturschwankungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Martins Holzofenbäckerei liegen, übernimmt Martins Holzofenbäckerei keine Haftung.
(8) Die nachstehenden Beschreibungen stellen keinen Sachmangel im Sinne der §§ 434 ff. BGB dar:
• geringfügige Beschädigungen an der Umverpackung, die den Inhalt nicht beeinträchtigen
• kleiner Bruchanteil bei Gebäcken und Dauerbackwaren (bis zu 5 % des Verpackungsinhaltes)
• kaum erkennbare Geschmacksabweichungen bzw. optische Produktabweichungen (z.B. unvollständiger Schokoladenüberzug, eingeschlossene Luftblasen im Gebäck, etc.) 
• grauweißer Fettreif bei Produkten mit Schokoladenüberzug.
(9) Etwaige Haftungsansprüche des Kunden richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen über die Haftung.

8. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen
• der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,
• der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft,
• der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
• der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 
(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma Martins Holzofenbäckerei, Inh. Martin Schmitt.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. Gefahrenübergang 
Im unternehmerischen Verkehr geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Untergangs der Ware mit deren Übergabe an der Auslieferungsstelle auf den Käufer über. 

10. Rücktritt 
(1) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist Martins Holzofenbäckerei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist Martins Holzofenbäckerei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Der Kunde hat, sofern er Verbraucher ist, das Recht, jederzeit bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der bestellten Ware vom Kauf zurückzutreten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich. Für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).

11. Widerrufsrecht 
Dem Käufer steht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß §§ 355, 356 BGB zu, da die Ware schnell verderben kann (§ 312 d Abs. 4 Ziff. 1 BGB). 

12. Abnahme 
Der Käufer hat die Ware bei Übergabe durch den Auslieferer abzunehmen. Kann die Ware aus Gründen, die von Martins Holzofenbäckerei nicht zu vertreten sind, durch den Auslieferer nicht an der angegebenen Lieferadresse übergeben werden oder verweigert der Käufer bzw. Empfänger die Abnahme, ist Martins Holzofenbäckerei berechtigt, dem Käufer den vollständigen Kaufpreis zu berechnen. Die Kosten der Rücksendung und andere durch die Nichtabnahme entstehende Kosten trägt der Käufer.

13. Abtretbarkeit von Ansprüchen 
Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14. Schlussbestimmungen 
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. 
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist Ebersberg alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. 
(4) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 

 

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